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Forum
Die untenstehende, augenschädigend kleingedruckte
Satzung muss nicht gelesen werden, wird aber trotzdem gelten, wenn
ihr das Forum benutzt...
zum Forum
Forensatzung:
§1 (Geltungsbereich)
(1) Diese Satzung gilt im Forum zugehörig der Internetseite
http://www.lacrosse-heidelberg.de. Sie findet keine Anwendung
außerhalb dieses genannten Forums.
(2) Die Satzung regelt die Verhaltensweise für das Forum, sowie
die Rechte und Pflichten eines jeden Users, der sich im Forum
aktiv beteiligt.
§2 (Allgemeines)
(1) Das in §1 (1) genannte Forum wird betrieben von
forumromanum.de
(2) Der Betreiber stellt
das Forum der Allgemeinheit zum Austausch von Informationen im
Sinne seiner Satzung unentgeltlich zur Verfügung.
§3 (User und Anmeldung)
(1) Jedermann kann sich aktiv an den in den Foren gestellten
Beiträgen beteiligen oder neue Beiträge verfassen, entweder
indem er als berechtigter User durch eine Anmeldung beim Betreiber
bekannt oder auch ohne Anmeldung unbekannt ist.
(2) Für die Anmeldung muss dem Betreiber sowohl ein frei
wählbarer "Nickname" als auch eine Emailadresse bekannt
gegeben werden. Der User erhält durch seine Anmeldung ein
Passwort an seine Emailadresse welches er nach seinem ersten Login
den eigenen Bedürfnissen nach anpassen kann.
(3) User haben Hinweisen von Moderatoren und Administratoren Folge
zu leisten.
§4 (Moderatoren)
(1) Moderatoren sind User, die für die Durchsetzung dieser
Satzung verantwortlich sind.
(2) Für die Bestellung zum Moderator muss dem Betreiber der Name
und die Anschrift des Users, der zum Moderator bestellt werden
soll, bekannt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, sind diese
Daten dem Betreiber vor der Bestellung zum Moderator mitzuteilen.
(3) Moderatoren haben Hinweisen von Administratoren und dem
Betreiber Folge zu leisten. Hinweise sowie Anfragen von Usern
müssen von den Moderatoren in ihren Entscheidungen
berücksichtigt werden.
§5 (Foren)
(1) Jedem Forum muss mindestens ein Moderator zugeteilt sein.
Sollte dies nicht der Fall sein, so ist der Betrieb dieses Forums
bis auf weiteres einzustellen.
(2) Im Forum dürfen folgende Inhalte nicht veröffentlicht
werden:
a. Cheats, Warez und Cracks sowie Hackeraufrufe.
b. Werbung jeglicher Art (vor allem nicht für andere
Sportvereine, die angeblich besser sein sollen)
c. Beleidigungen oder Verleumdungen einzelner Personen oder
Gruppen.
d. Inhalte mit volksverhetzendem, antisemitischem,
pornografischem, verfassungsschädigendem oder sonst wie politisch
unkorrektem Charakter. Politische Diskussionen sind erlaubt,
sofern sie liberale Ideale und demokratische Überzeugung nicht
verletzen.
e. Hinweise darauf wo das unter a-d aufgeführte gefunden werden
kann. (Links)
f. Nachlässig
formulierte Beiträge und solche mit einem Übermass an
Schreipfelern sollen nicht veröffentlicht werden.
(3) Bei Verstößen gegen das unter (2) genannte, kann die mit dem
Verstoß behaftete Nachricht von einem Moderator mit oder ohne
entsprechendem Hinweis editiert oder gelöscht werden. Sollte ein
veröffentlichtes Thema (Thread) gegen das unter (2) genannte
verstoßen, so kann dieser ohne weiteren Hinweis gelöscht werden.
(4) User, die unter (2) aufgeführte Inhalte verbreiten, werden
von der entsprechenden unter (3) aufgeführten Vorgehensweise mit
Hinweis auf diese Satzung informiert und erhalten eine Abmahnung.
Sofern ein User zweieinhalb Abmahnungen (das heisst zwei
Abmahnungen, plus/minus dem Gutdünken des Moderators) erhalten
hat, so wird sein Nickname als auch seine Emailadresse von der
weiteren Teilnahme am Forum ausgeschlossen. Das ist die
Mindeststrafe. Was sonst noch alles passiert, wollt ihr lieber
nicht wissen.
§6 (Kompetenzüberschreitung)
(1) Sollten Moderatoren die Ihnen in dieser Satzung zugewiesenen
Kompetenzen überschreiten, so können sie auf Antrag von der
weiteren Ausführung ihres Amtes entbunden werden.
(2) Ein entsprechender
Antrag muss einem Administrator gegenüber dargestellt werden.
(3) Die Prüfung eines
solchen Antrages sowie dessen mögliche Durchsetzung obliegt den
Administratoren im Kollektiv.
(4) Sollten
Administratoren die Ihnen in dieser Satzung zugewiesenen
Kompetenzen überschreiten, so können sie vom Betreiber von ihrer
weiteren Tätigkeit entbunden werden.
§7 (Schlussbestimmungen)
(1) Zur Auslegung von Streitständen, die sich im Rahmen dieser
Satzung ergeben, sind lediglich die Administratoren im Kollektiv
berechtigt.
(2) Sollte diese Satzung
Änderung/Erweiterungen erfahren müssen, so sind entsprechende
Vorschläge den Administratoren mitzuteilen. Die Administratoren
entscheiden im Kollektiv über eine Änderung/Erweiterung dieser
Satzung.
(3) Diese Satzung tritt mit dem Tag ihrer
Veröffentlichung in Kraft.
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